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Heilmittelverordnung / Rezept

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus- oder Facharzt in Form einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet.

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.

Folgende Ärzte können ein Rezept (Heilmittelverordnung) verordnen:

  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Arzt
  • Hausarzt
  • Kinderarzt
  • Kieferorthopäde
  • Neurologe

Zuzahlungen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.