Heilmittelverordnung / Rezept
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus- oder Facharzt in Form einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.
Folgende Ärzte können ein Rezept (Heilmittelverordnung) verordnen:
- Allgemeinmediziner
- HNO-Arzt
- Hausarzt
- Kinderarzt
- Kieferorthopäde
- Neurologe
Zuzahlungen?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.