Logopädie gilt bedingt als Vorab-Praxisbesonderheit
Logopädie gilt in Sachsen-Anhalt bedingt als Vorab-Praxisbesonderheit
Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Sachsen-Anhalt sind Logopädie und Ergotherapie Vorab-Praxisbesonderheiten, mit Ausnahme von Hals-Nasen-Ohren- und Kinderärzten. Die Heilmittelrichtgrößen 2008 wurden im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 % angehoben.
Arzt | Heilmittel |
Allgemeinmediziner | Vorab-Praxisbesonderheit |
HNO-Arzt | Keine Vorab-Praxisbesonderheit |
Kinderarzt | Keine Vorab-Praxisbesonderheit |
Kieferorthopäde | Vorab-Praxisbesonderheit |
Neurologe | Vorab-Praxisbesonderheit |
Quelle: www.heilmittel-regress.de
Folgende Indikationsschlüssel werden aus dem Heilmittelbudget herausgerechnet:
IS | Diagnosegruppe | Diagnosen |
SP1 | Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung | Entwicklungsstörungen, frühkindliche Hirnschädigungen, periphere und zentrale Hörstörungen (-verluste), periphere Anomalien der Sprechorgane, genetisch bedingte Krankheiten, Mehrfachbehinderungen, (familiäre) Sprachschwäche mit Krankheitswert |
SP4 | Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit/Taubheit | Cochleartransplantat |
SP5 | Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung, Aphasien, Dysphasien | Ischämischer Insult, intracerebrale Blutungen, Subarachnoidalblutungen, Hirnkontusionen, Encephalitiden, Hirntumore, Hirnoperationen, Schädel-Hirntraumen |
SP6 | Störungen der Sprechmotorik,Dysarthrien, Dysarthrophonien, Sprechapraxie | Cerebrale Durchblutungsstörungen, Tumorerkrankungen, Entzündungen, Traumen, infantile Cerebralparese, Bulbärparalyse, Choreatische Krankheitsbilder, MS, ALS, Ataxien, Myasthenia gravis, Dystonien |
SC1 | Krankhafte Störungen des Schluckaktes,Dysphagien (Schluckstörungen, soweit sie nicht primär eine Indikation für eine OP darstellen) | Cerebrale Durchblutungsstörungen, Tumore, Entzündungen, infantile Cerebralparese, Bulbärparalyse, Morbus Parkinson, MS, ALS, Ataxien, Myasthenia gravis, Dystonien |
SC2 | Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich | z. B. Operationsfolgen |
Quelle: Rundschreiben der KV 24/07